Urkunden
Übersetzung von Urkunden u.a. Schriftstücken zur Vorlage bei Behörden mit bescheinigter Richtigkeit und Vollständigkeit*
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurteile
- Abiturzeugnisse
- Berufsschulzeugnisse
- Diplomzeugnisse
- Apostillen
- Führerscheine
- polizeiliche Führungszeugnisse
etc.
* An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass Übersetzungen von dazu beeidigten Übersetzern nicht beglaubigt werden, sondern lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt wird. Die Befugnis für Beglaubigungen ist gemäß Beurkundungsgesetz weiterhin einem Personenkreis vorbehalten (Notare, etc.), zu denen Übersetzer nicht zählen. Daher ist der Begriff „beglaubigte Übersetzung” in diesem Sinne falsch. Man versteht darunter im Allgemeinen die Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer.
