AGB
1. Geltungsbereich(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetz-lich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur ver-bindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Über-setzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Nach dem Druck hat der Auftrag-geber dem Übersetzer ein Belegexemplar bzw. bei Büchern 1% der Auflage zu überlassen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Übersetzung schriftlich zu bestätigen.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvoll-ständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer an-gemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die vom Übersetzer nicht zu vertreten sind, da sie z. B. durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. In solchen Fällen haftet der Übersetzer auch nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird, soweit rechtlich zulässig, auf die Höhe des Rechnungs-betrages begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadens-ersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Über-setzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Ver-jährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
(6) Der Übersetzer haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung durch den Auftraggeber oder Dritte.
6. Berufsgeheimnis
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(2) Der Übersetzer behält sich jedoch vor, Texte, die der Öffentlichkeit nach der Übersetzung zugänglich sind (insbesondere Internet-Seiten), zu Referenzzwecken zu verwenden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 (1) verpflichten.
8. Vergütung
(1) Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Eine Normzeile hat 55 Zeichen inklusive Leerzeichen. Der Textumfang wird auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes ermittelt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar versteht sich daher lediglich als Orientierung.
(2) Wenn vorab bei der Auftragsverhandlung ein Pauschalpreis schriftlich vereinbart wurde, so gilt dieser unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Zeilen in der Zielsprache.
(3) Für die Erledigung von Eilaufträgen kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 20% bis 100% in Rechnung gestellt werden.
(4) Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale von 25,00 Euro erhoben.
(5) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(6) Alle Preise verstehen sich brutto, da der Übersetzer von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Art. 1 des UStG Gebrauch macht.
(7) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss ver-langen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(8) Ist der Auftraggeber außerhalb Deutschlands ansässig, kann er über PayPal oder per Banküberweisung zahlen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Banküberweisungs-gebühren zu tragen.
(9) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit an-gemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
(1) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
(2) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit honoriert werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Nieder-lassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Ort, Datum
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Übersetzer Auftraggeber
d-translations
Debora Hübler
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